FAIR AIR GmbH, Luftfahrtunternehmen
Sentaweg 5
95445 Bayreuth
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz: Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth, HRB 4391
USt.-Id.Nr.: DE251397004
Geschäftsführer:
Berndt Heidenreich
Dr. Oliver Junk
Verantwortlicher nach § 55 Abs. 2 RfStV: Dr. Oliver Junk
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Design und technische Umsetzung
Christian Schultze
Parkstraße 17, 95445 Bayreuth
Kontakt: webmaster@fair-air.de
Allgemeine Beförderungs- und Geschäftsbedingungen
der FAIR AIR GmbH, Luftfahrtunternehmen (Lizenz-Nr.: 152 EG),
Sentaweg 5, 95445 Bayreuth
Stand: 1. Mai 2008
Die nachstehenden Beförderungs- und Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen der FAIR AIR GmbH – nachfolgend FAIR AIR genannt – und dem Kunden.
§ 1 Vertrag
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebotes durch den Kunden oder die verbindliche Auftragsbestätigung der FAIR AIR zustande. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich. Eine schriftliche Auftragsbestätigung der FAIR AIR an den Kunden gilt als Flugticket im Sinne des Warschauer Abkommens.
§ 2 Vertragserfüllung
a. Alle FAIR AIR Angebote gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Luftfahrzeuges und der Luftfahrzeugführer. Sie stehen ferner unter dem Vorbehalt der Wetterbedingungen, dem Erhalt der notwendigen Luftverkehrsrechte, des technischen Klarstandes des Luftfahrzeuges sowie dem Ausschluss höherer Gewalt. b. Die unter § 2 Abs. a genannten Fälle befreien die FAIR AIR für die Dauer ihres Vorliegens von ihren Vertragspflichten. Die FAIR AIR ist verpflichtet, den Kunden hierüber unverzüglich nach Kenntnis zu benachrichtigen. Schadensersatzansprüche für den Kunden bestehen nicht.
c. Fallen Teilstrecken, dazu gehört auch der Rückflug, eines bestätigten Fluges aus, so werden nur die durchgeführten Strecken berechnet. Die FAIR AIR übernimmt keine durch den Flugausfall entstehenden Kosten für die Weiter- oder Rückbeförderung.
d. Wird die FAIR AIR durch Wetterbedingungen oder sonstige Gründe (etwa technischen Defekt) gezwungen, zu einem Ausweichflughafen zu fliegen, so übernimmt FAIR AIR keine Kosten für die ggf. notwendige Weiterbeförderung der Passagiere oder der Fracht. Das Vorliegen vorgenannter Gründe bestimmt der verantwortliche Luftfahrzeugführer aus ex ante Perspektive.
e. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Verteilung der Passagiere und der Fracht im Flugzeug. Er kann aus Sicherheitsgründen von der vorgesehenen Strecke abweichen sowie Zwischenlandungen vornehmen. Erhöhen die getroffenen Maßnahmen die Flugkosten (etwa bei Zwischenladungen oder längerer Flugstrecken) kann die FAIR AIR diese Mehrkosten dem Kunden in Rechnung stellen. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist ferner berechtigt, nicht angemeldete Passagiere von der Beförderung auszuschließen.
f. Verspätet sich der Kunde zum vereinbarten Abflugzeitpunkt, hat er der FAIR AIR oder der eingesetzten Crew unverzüglich eine Mitteilung zu machen. Die Verspätung kann aufgrund notwendiger Flugpläne, Slots, Dienstzeiten der Luftfahrzeugführer bzw. Start- und Landeberechtigungen dazu führen, dass der Flug an dem betreffenden Tag nicht mehr möglich ist. Die FAIR AIR ist bei Verspätungen von über 60 Minuten nicht verpflichtet, den Flug durchzuführen. Der Kunde wird sodann wie bei einer Stornierung innerhalb der letzten 24 h Stunden vor Flugbeginn behandelt (vgl. § 7). Wird der Flug trotz Verspätung, ggf. am Folgetag, nach Vereinbarung zwischen dem Kunden und FAIR AIR durchgeführt, so werden die Mehrkosten nach Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt. Da die FAIR AIR nicht die Möglichkeit hat, das Luftfahrzeug am Folgetag einzusetzen, werden darüber hinaus Mehrkosten von pauschal 500,00 EUR netto (DA 42 Twin Star) und 1.000,00 EUR netto (Beech Duke) fällig.
§ 3 Schadensersatz bei Nichterfüllung
a. Die Haftung der FAIR AIR aus Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist begrenzt auf den im Einzelfall vereinbarten einfachen Beförderungspreis. Ist ein Komplettpreis für Hin- und Rückflug vereinbart, gelten 50% des Preises als Haftungshöchstgrenze.
b. § 3 Abs. a gilt nicht, wenn der FAIR AIR Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 4 Vermittler
Wird FAIR AIR im Auftrag eines Vermittlers für Dritte tätig, haftet der Vermittler als Auftraggeber. Tritt FAIR AIR als Vermittler eines Fluges auf, so kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und einem Dritten zustande. FAIR AIR haftet nicht als Vertragspartner.
§ 5 Preise
a. Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Werden die bei Vertragsschluss bestehenden Abgaben, wie etwa Flughafengebühren, Treibstoffkosten etc, gegenüber FAIR AIR erhöht, so kann der Flugpreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Der bestätigte Preis ist nach den Kundenangaben kalkuliert. Bei Änderung des Fluggastwunsches oder notwendigen Änderungen während der Flugdurchführung (Ausweichflughafen wegen Witterungsbedingungen etc.) können die zusätzlich entstehenden Kosten nachberechnet werden.
b. Enteisungsmaßnahmen sind nicht im Flugpreis inbegriffen. Werden aufgrund der Witterungsverhältnisse Enteisungsmaßnahmen vor dem Flug bzw. während des Fluges notwendig, werden diese dem Kunden nach Aufwand - max. 1.500,00 EUR netto pro Flugtag - gesondert in Rechnung gestellt. Die Entscheidung ob und wie Enteisungsmaßnahmen durchgeführt werden, entscheidet allein der verantwortliche Luftfahrzeugführer nach eigenem Ermessen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Im Falle eines Vertragsschlusses innerhalb von 30 Tagen vor dem Flugtermin ist 50% des vereinbarten Preises innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung fällig. Bei Buchungen innerhalb von 7 Tagen vor dem Flugtermin ist 50% des vereinbarten Preises sofort fällig. Bei Buchungen außerhalb von 30 Tagen vor dem Flugtermin ist 50% des Preises bis spätestens 30 Tage vor dem Beförderungstermin fällig. Die Restzahlung von 50% des vereinbarten Preises ist nach dem Zugang der Rechnung nach Leistungserbringung der FAIR AIR fällig. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug sofort nach Fälligkeit zu erfolgen, abweichende Regelungen werden auf der Rechnung vermerkt. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden gegen FAIR AIR ist ausgeschlossen.
§ 7 Stornierung des Fluges
a. Bei Stornierung des gebuchten Fluges durch den Kunden erhebt die FAIR AIR ohne weiteren Nachweis folgende Stornogebühren: Bis 30 Tage vor dem Flugtag 10% des vereinbarten Preises, bis 14 Tage vor dem Flug 30% des vereinbarten Preises, bis 7 Tage vor dem Flug 50% des vereinbarten Preises und bei Stornierungen innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Flugbeginn 80% des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 1.000 EUR. Die Stornogebühren werden erhoben für geleistete Tätigkeiten im Bereich Flugplanung, Ferry-Flüge, Pilotenkosten, Bordservice und anderer Vorbereitungskosten. Dabei ist berücksichtigt, dass direkte Flugbetriebskosten nicht entstehen. Die Stornokosten sind aber auch Ersatz der FAIR AIR für nicht angebotene bzw. bestätigte Flüge anderer Kunden wegen der Nichtverfügbarkeit des Luftfahrzeuges. FAIR AIR ist nicht verpflichtet, den tatsächlichen Schaden konkret zu beziffern und nachzuweisen.
b. FAIR AIR ist zur Stornierung berechtigt bzw. macht von einem Beförderungsverweigerungsrecht gebrauch, wenn die Maßnahme aus Sicherheitsgründen notwendig ist oder die Flugdurchführung ein Verstoß gegen EU-Recht, deutsches Recht oder Vorgaben des Luftfahrtbundesamtes bedeuteten. Beispiele für ein Beförderungsverweigerungsrecht sind: Für den Piloten offensichtlicher übermäßiger Alkohol- oder Drogenkonsum des Fluggastes, Gegenstände, die zu einer Gefährdung des Luftfahrzeuges, der Piloten oder anderer Fluggäste führen könnten, Mitnahme von Waffen, Munition oder lebenden Tieren. FAIR AIR hat ein Recht zur Untersuchung der Fluggäste und der Fracht. Im Falle eines Beförderungsverweigerungsrechtes gilt für den Kunden die Zahlungsverpflichtung gem. § 7 Abs. a. in der Variante der Kundenstornierung innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Flug.
c. Bis vierzehn Tage vor Flugbeginn kann die FAIR AIR ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung gegenüber de Kunden erfolgt nicht.
§ 8 Flugzeiten
Die ausgewiesenen Flugzeiten der FAIR AIR sind nicht die tatsächlichen Reisezeiten. Als Reisezeit muss zusätzlich zugrunde gelegt werden: Check in, Rollwege, Verzögerungen bei Startfreigabe etc. Die ausgewiesenen Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen.
§ 9 Änderungen des Luftfahrzeuges / Übertragung der Beförderung auf Dritte
Die FAIR AIR ist berechtigt, das angebotene Luftfahrzeug durch ein mindestens gleichwertiges Flugzeug aus der eigenen Flotte zu ersetzen sowie die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Die FAIR AIR bleibt bei Übertragung auf Dritte für die gebuchte Leistung weiterhin verantwortlich.
§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkungen
a. Die Beförderung der Fluggäste sowie von Transportgut unterliegt den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes sowie des Warschauer und Montrealer Abkommens seiner aktuellen Fassung und den Verordnungen der Europäischen Ebene (etwa EG Verordnung Nr. 2027/97). Die Haftung bei Tod oder Körperverletzung des Passagiers sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck durch FAIR AIR ist auf die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen beschränkt. Auch Transportgut wird nur bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen für mitgeführtes Reisegepäck erstattet.
b. Die Haftung für Personenschäden sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck ist immer begrenzt auf den nachgewiesenen Schaden, soweit sich nicht aus § 10 a eine geringere Haftungshöhe für die FAIR AIR ergibt.
c. Soweit gesetzlich zulässig muss die FAIR AIR einen entstandenen Schaden nur dann ersetzen, soweit der Geschädigte (oder eine andere schadensersatzberechtigte Person) nicht auf sonstige Weise Schadensersatz (etwa Leistungen einer Unfall- oder Krankenversicherung) erhalten kann.
d. Hat bei der Entstehung eines Schadens, ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so finden die Normen des anwendbaren Rechts hinsichtlich des Ausschlusses oder der Minderung der Ersatzpflicht bei mitwirkendem Verschulden des Geschädigten Anwendung.
e. Entstandene Schäden an Gegenständen oder Reisegepäck sind FAIR AIR innerhalb von sieben Tagen nach dem Flug schriftlich anzuzeigen, anderenfalls erfolgt durch FAIR AIR keine Haftung.
f. FAIR AIR haftet nicht für die Stornierung und Verspätung von Flügen, soweit FAIR AIR dies nicht zu vertreten hat. FAIR AIR haftet ferner nicht für Handlungen anderer Fluggesellschaften und Abfertigungsunternehmen. FAIR AIR übernimmt keine Haftung für zurückgelassene Gegenstände an Bord des Flugzeuges.
§ 11 Beförderungs- und Reisedokumente
Der Kunde hat sicherzustellen, dass im Hinblick auf Einreise- und Beförderungsdokumente alle Vorschriften der Staaten befolgt werden, die von dem Flug betroffen sind (Abflug, Überflug, Anflug). Die FAIR AIR haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung oder Nichtbefolgung dieser Vorschriften oder Anweisungen entstehen.
§ 12 Geltungsbereich
a. Die Allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der FAIR AIR GmbH gelten abschließend. Abweichende Bedingungen erkennt FAIR AIR nicht an.
b. § 12 Abs. a gilt dann nicht, wenn abweichenden Bedingungen ausdrücklich durch FAIR AIR schriftlich zugestimmt wird.
§ 13 Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bayreuth.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem gewünschten Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.